Gottesdienste
Gottesdienstordnung für Februar 2021 hier
Die ab 25. Januar bis (zunächst) 14. Februar in Kraft befindliche Corona-Schutz-Verordnung NRW enthält im Hinblick auf Gottesdienste gegenüber den bisherigen Regelungen als Neuerung nur die Novellierung der Maskenpflicht.
Das Bistum hat uns darüber am 22. Januar per Mail wie folgt informiert:
"Bei den Gottesdiensten ändert sich also gegenüber der derzeitigen Rechtslage, dass zukünftig medizinische Masken zu tragen sind. Da auf die Regeln der NRW-Bistümer Bezug genommen wird, gilt das weiterhin nicht für die liturgischen Dienste."
Seit September 2020 gilt eine
neue wöchentliche Gottesdienstordnung
Update vom 1. November 2020:
Augenblicklich keine Veränderungen im Gottesdienstplan.
Nur für Sonntagsmessen (einschl. Vorabendmesse)
ist eine persönliche oder telefonische Anmeldung nötig.
Bei allen anderen Messen Registrierung am Eingang.
Für Messen in St. Gertrud:
Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten Tel.: 02406 / 3566.
Für Messen in St. Antonius:
Familie Puhl: Di von 10.00 - 12.00 Uhr und Do von 16.00 - 18.00 Uhr
Tel.: 02406 / 5789
Anmeldemöglichkeit besteht nur für den jeweils nächsten Gottesdienst.
Seit September 2020 gilt eine neue wöchentliche Gottesdienstordnung
Sonntags:
18.30 Uhr Vorabendmesse in St. Marien
9.00 Uhr Hl.. Messe in St. Antonius
10.30 Uhr Hochamt in St. Gertrud
Werktags:
Montag:
18.30 Uhr St. Marien (tridentinisch)
Dienstag:
19.00 Uhr St Antonius (ab 18.30 Uhr Eucharistische Anbetung)
Mittwoch:
9.00 Uhr . St. Gertrud
Donnerstag:
12.00 Uhr St. Gertrud. (ab 10.00 Eucharistische Anbetung mit Live-Musik
Freitag:
9.00 Uhr St. Marien
Samstag:
9.00 Uhr St. Marien (tridentinisch)
18.30 St. Marien (Vorabendmesse zum Sonntag)
Beichtgelegenheit
Samstags von 17.00 - 18.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache mit dem Pfarrer