Gottesdienste
Gottesdienstordnung Mai hier
HInweis zur Feier von Gottesdiensten
In Absprache mit den Bistümern in NRW und nach Rückmeldung an die Landesregierung gelten ab dem 3. April neue Corona-Regelungen.
Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (2 oder 3 G). Abstände werden analog zu allen anderen Zusammenkünften in Selbstverantwortung empfohlen.
Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt nach den staatlichen Regeln. Das Tragen eines Mund-Naseschutzes wenn gesungen wird oder wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, nicht eingehalten werden können, obliegt der Entscheidung des Einzelnen.
Seit dem 17. April ist keine Voranmeldung zu Gottesdiensten mehr nötig!
Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (2 oder 3 G). Abstände werden analog zu allen anderen Zusammenkünften in Selbstverantwortung empfohlen.
Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt nach den staatlichen Regeln. Das Tragen eines Mund-Naseschutzes wenn gesungen wird oder wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, nicht eingehalten werden können, obliegt der Entscheidung des Einzelnen.
Seit dem 17. April ist keine Voranmeldung zu Gottesdiensten mehr nötig!